Home » AGB

AGB

EN Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Unseren Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zugrunde. Die Geltung etwaiger vom Besteller verwendeter Bedingungen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Bestellers sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden.
1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Vertragsabschluss Schriftform

2.1 Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder andere Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestellung des Bestellers kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. An Standardsoftware hat der Besteller das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf sich Sicherungskopien herstellen.

3. Preise

3.1 Lieferpreise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ab unserer Betriebsstätte, ausschließlich Verpackung (bei Auslandslieferungen unverzollt).
3.2 Die Umsatzsteuer in der aktuell geltenden Höhe wird in den Rechnungen ausgewiesen.
3.3 Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung unvorhersehbare Erhöhungen von Materialpreisen, Lohnkosten, Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, so sind wir berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, wenn nicht innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll. Nimmt der Besteller nach Vertragsschluss Änderungen vor, können wir die Preise entsprechend der durch die Änderung bedingten Mehrkosten anpassen.

4. Verpackung und Versand

der Versand erfolgt grundsätzlich versichert. Die Versandkosten werden, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, mit 15,00 Euro zu Lasten des Käufers angesetzt. Eine Abholung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

5. Teillieferungen, Termine, Verzug

5.1 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
5.2 Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zu dem Termin zum Versand gebracht, ihre Versandbereitschaft gegenüber dem Besteller mitgeteilt, oder abgeholt worden ist. Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Besteller alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen, Teilzahlungen oder Mitwirkungspflichten des Bestellers verspätet geleistet oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich alle Lieferfristen entsprechend.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
5.4 Werden Fristen oder Termine, die gemäß Ziffer 5.2 verbindlich sind, von uns überschritten, so ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag über die jeweils verspätete Lieferung zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fristlos abgelaufen ist.
5.5 Der Besteller ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
5.6 Kommen wir in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

6. Gefahrübergang

Bei Leistungen geht die Gefahr auf den Besteller über die Ware in Empfang genommen wird. Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn wir dies ausdrücklich verlangen.

7. Mängelrügen und Gewährleistung

7.1 Der Besteller hat empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und garantierte Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
7.2 Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Waren und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Ist dies in Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden dringend notwendig, ist der Besteller berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der dazu notwendigen Kosten zu verlangen. Dasselbe gilt für den Fall, dass wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind. In jedem Fall hat uns der Lieferant sofort zu verständigen.
7.3 Verlangt der Besteller wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder mangelfreie Ware als Ersatz liefern. Ersetzte Ware ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus sonstigen, von uns zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Besteller bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
7.4 Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versands sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Weitere etwaige beim Besteller entstehende Kosten trägt dieser selbst. Dies gilt auch für erhöhte Aufwendungen, die entstanden sind, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen entstehen, hat der Besteller zu bezahlen.
7.5 Wir haften nicht für Schäden oder Mängel der Ware, die durch fehlerhafte Bedienung, natürliche Abnützung oder Eingriffen/Manipulationen entstanden sind. Messsysteme insbesondere die Messaufnehmer sind für sicherheitstechnisch relevante Messung auf offensichtliche Schäden zu untersuchen. Schwergänge Seilgeber und Messräder dürfen für sicherheitstechnische Messungen nicht eingesetzt werden.
7.6 Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
a) wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Haltbarkeit oder Beschaffenheit der Ware übernommen haben;
b) der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfülllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Personen beruht, oder
c) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat.
Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.7 Die Bestimmungen gemäß Ziffer 7.6 gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Bestellers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7.8 Für Ersatzstücke und die Ausbesserung beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7.9 Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaften etc.) ist ausschließlich Sache des Bestellers.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von uns gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller (sofern der Besteller Kaufmann ist) bzw. aus dem Vertragsverhältnis (sofern der Besteller kein Kaufmann ist) unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Wechselzahlungen.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Besteller in Vermögensverfall gerät und hierdurch unsere Forderungen gefährdet werden, seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die sofortige Herausgabe unseres Eigentums oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Bestellers verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die §§ 358, 359 BGB finden Anwendung und wir bieten dem Besteller nicht an, ihm den gewöhnlichen Verkaufswert der Sache im Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten.

9. Rechnungen und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Versand. Kann der Versand bereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Bestellers fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig.
9.2 Unsere Rechnungen sind im Rahmen eines vereinbarten Warenkredits spätestens innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Auch in diesem Falle sind sie nur zulässig, wenn der Besteller alle bei uns offenen Rechnungsbeträge ausgeglichen hat oder gleichzeitig ausgleicht.
9.3 Sofern Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, gerät der Besteller in Zahlungsverzug und wir können Verzugszinsen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
9.4 Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
9.5 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dasselbe gilt für eine Zurückbehaltung nach § 273 BGB wegen Forderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

10. Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.